Allgemeine Geschäftsbedingungen
CP-Übersetzungen – Franck Granzotto
Rintelner Straße 2
32602 Vlotho
Stand 01.01.23
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die von uns erbrachten Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unseres Kunden unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
(2) Jede Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Mündliche oder fernmündliche Auftragserteilung aufgrund eines von uns vorher abgegebenen Angebots müssen schriftlich wiederholt werden. Ebenso entfalten etwaige Nebenabreden, Änderungen oder Zahlungskonditionen nur Wirkung, wenn sie schriftlich niedergelegt sind.
§ 2 Preise
(1) Berechnungsgrundlage für sämtliche unserer Leistungen, seien es Dolmetscherdienste, Übersetzungsarbeiten, Terminologiepflege, EDV oder sonstige vereinbarten Leistungen, ist ausschließlich unsere jeweils gültige Gebührenliste, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Sie kann jederzeit von uns kostenlos angefordert werden.
(2) Das in den Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar gilt immer. Maßgebend für die Berechnung ist die tatsächliche Länge des Ausgangstextes plus eventueller technischer Leistungen.
(3) Für Übersetzungen aus oder in Fremdsprachen, die in unserer Gebührenliste nicht angegeben sind, erfolgt die Preisgestaltung nach gesonderter schriftlicher Absprache.
§ 3 Datenschutz
(1) Vertraulichkeit in der Behandlung aller Aufträge sichern wir zu. Alle unsere internen und externen Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
(2) Wir versichern, personenbezogene Daten, die zu unserer Kenntnis gelangen, nur im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers zu speichern und zu verarbeiten und an Dritte nicht herauszugeben. Sind wir der Ansicht, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen das Datenschutzgesetz oder gegen andere Vorschriften über den Datenschutz verstößt, so haben wir den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Im übrigen ist der Auftraggeber für die Einhaltung der genannten Vorschriften verantwortlich.
(3) Personenbezogene Daten können von uns gelöscht werden, wenn die Speicherung für die von uns zu erfüllenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist, kein Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Löschung schutzwürdige Belange des Betroffenen beeinträchtigt werden.
§ 4 Pflichten des Übersetzers
Jede Übersetzung fertigen wir nach einem hohen Standard. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen erteilt oder Unterlagen mitgeschickt werden, in die allgemein übliche bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Wir verpflichten uns, die Übersetzung möglichst werkgetreu ohne Zusätze und Kürzungen zu erstellen. Von uns für nötig gehaltene, nicht ganz unerhebliche Veränderungen werden nur in die Übersetzung aufgenommen, wenn der Auftraggeber zustimmt.
§ 5 Sonstige Gewährleistung und Haftung
(1) Im Falle von Fehlern (Tipp- oder Übersetzungsfehlern) steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Nachbesserung (kostenlose Korrektur) zu. Hierzu muß uns der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Verfügung stellen. Das Recht zur Wandlung (Rückgängigmachung des Übersetzungsauftrages), Minderung (Herabsetzung des Honorars) oder auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist in jedem Fall ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach und eine Nachbesserung wäre aus Gründen, die wir zu vertreten haben, nicht möglich.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine gelieferte Arbeit innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen. Reklamationen jeder Art brauchen wir nur zu berücksichtigen, wenn sie innerhalb einer Frist von vier Wochen seit Eingang der Übersetzungsarbeit beim Auftraggeber von diesem schriftlich geltend gemacht werden.
(3) Wir übernehmen keine Gewährleistung für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift geschrieben sind, hierunter fallen unter anderem insbesondere russische, griechische, arabische, japanische und chinesische Vorlagen. In solchen Fällen wird der Auftraggeber gebeten, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem gesonderten Blatt in lateinischer Schrift vorzunehmen. Entsprechendes gilt für unleserliche Zahlen.
(4) Wir haften auch nicht für Fehler in Übersetzungen, die durch vom Auftraggeber unrichtige oder unvollständige gelieferte Informationen oder fehlerhafte oder irreführende Originaltexte verursacht worden sind. Das gleiche gilt für Abkürzungen in den zu übersetzenden Texten, soweit diese nicht gesondert vom Auftraggeber erläutert worden sind.
(5) Sämtliche Schadensersatzansprüche, die sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- beziehungsweise Verrichtungshilfen erhoben werden, gleich aus welcher Anspruchsgrundlage, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Wir übernehmen keine Haftung für den Verlust der uns übergebenen Texte und Unterlagen, der durch von uns nicht zu vertretende Umstände, wie Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm eingetreten ist, es sei denn, dass uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen würde. In jedem Falle beschränkt sich unsere Haftung unter Ausschluß von etwaigen Folgeschäden auf die Kosten der Wiederbeschaffung.
(6) Wir haften nicht für Schäden, die aufgrund Computerviren entstehen oder technische Defekte, die bei der Übermittlung per elektronischem Versand über das Internet auftreten, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Allein die Kenntnisse, dass bei der Übermittlung per Internet eine Virengefahr oder auch technische Defekte beim Provider bestehen können, begründet keinen Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit.
§ 6 Urheberrechte und sonstige Rechte
Wir unterstellen, dass der Auftraggeber Inhaber des Urheberrechts oder der sonstigen Rechte an den Vorlagen etc. ist, die uns zur Bearbeitung (Übersetzung etc.) zur Verfügung gestellt werden. Bei etwaigen Verletzungen von Urheberrechten und sonstigen Rechten stellt uns der Auftraggeber im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen der Rechtsinhaber frei. Die von uns erstellten oder fortgeführten Datenbanken bleiben Eigentum des Kunden und werden auf Verlangen von uns bereitgestellt. Terminologielisten bleiben Eigentum des Übersetzers und können durch den Kunden käuflich erworben werden.
§ 7 Lieferzeit
(1) Ist für die Ablieferung der Übersetzungsarbeit ein Termin vereinbart, so gilt diese Vereinbarung generell als unverbindlich. Dennoch bemühen wir uns, den Termin einzuhalten. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Termins kommen wir erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber uns nach Ablauf des Termins unter angemessener Nachfristsetzung schriftlich angemahnt hat und diese Frist von uns wiederum nicht eingehalten wurde. Das gilt auch für den Fall, dass eine Lieferzeit kalendermäßig bestimmt wurde. Die Nachfrist muß sich am Umfang der von uns übernommenen Arbeit orientieren und beträgt mindestens 2 Wochen. Sie beginnt mit dem Eingang der schriftlichen Mahnung.
(2) Nach Ablauf der angemessen gesetzten Nachfrist kann der Auftraggeber unter Ausschluß von Ansprüchen aus Schadensersatz wegen Nichterfüllung vom Vertrag zurücktreten, wenn er diese Rechtsfolge im Zusammenhang mit der Nachfristsetzung angedroht hat. Mit dem berechtigten Rücktritt erlöschen alle beiderseitigen Ansprüche.
(3) Ist die rechtzeitige Ablieferung der Übersetzungsarbeit durch höhere Gewalt, durch Beeinträchtigung der Übersendung auf elektronischem Weg per Internet oder durch andere, von uns nicht zu vertretende oder unvorhersehbare Ereignisse nicht möglich, zum Beispiel durch Verkehrs- oder Energiestörung, plötzliche Erkrankung, Unfall oder Tod des Übersetzers, ungewöhnlich lange Postlaufzeiten und ähnliches, so ist wegen der Dauer der Störung der Ablauf der Lieferzeit ebenso wie der der Nachfrist gehemmt.
§ 8 Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt im Allgemeinen mit normaler Post, per Fax oder E-Mail. Nur falls ausdrücklich vereinbart, erfolgt der Versand per Einschreiben und/oder per Eilboten. Die Gefahr der Beschädigung oder des zufälligen Untergangs der geleisteten Übersetzungsarbeit geht mit der Übergabe an die Postanstalt beziehungsweise an den entsprechenden Beförderungsdienst oder an den Boten des Auftraggebers auf den Auftraggeber über. Die Gefahr geht auch über, wenn alles Erforderliche getan ist, um den Eingang des Textes per Fax oder den Eingang der Textdatei per E-Mail beim Besteller zu bewirken. Für den Beweis des Versands genügt das entsprechende Sendeprotokoll.
§ 9 Zahlung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, unsere Arbeiten abzunehmen, sofern diese nicht offensichtliche gravierende Mängel aufweisen. Unsere Rechnungen sind in jedem Fall 21 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Der Abzug von Rabatten, Skonto oder ähnlichen Nachlässen ist nur zulässig, wenn dieses schriftlich vereinbart war. Vereinbarte Rabatte und Nachlässe entfallen, wenn wir, nach vorhergehender vergeblicher Mahnung, rechtliche Schritte zur Einziehung, zum Beispiel die Beauftragung eines Anwalts, einleiten müssen. Wechselzahlungen sind grundsätzlich ausgeschlossen und können nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung akzeptiert werden.
(2) Alle Preisangaben verstehen sich in Euro und zuzüglich Mehrwertsteuer, die zum Zeitpunkt der Inrechnungstellung gesetzlich vorgeschrieben ist.
(3) Wir behalten uns vor, im Falle einer Zahlungsverzögerung ein Inkassounternehmen zu Lasten des säumigen Schuldners zu beauftragen.
§ 10 Stornierung
Nimmt der Auftraggeber einen schriftlichen Auftrag zurück, ohne nach Gesetz oder Vertrag hierzu berechtigt zu sein, bleibt unser Anspruch auf das Honorar bestehen. Wir haben uns nur anrechnen zu lassen, was aufgrund einer etwaigen vorherigen Beendigung des Auftrags an Aufwendungen erspart wurde. Die Beweispflicht für etwaige Ersparnisse liegt beim Auftraggeber.
§ 11 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtstand, Teilnichtigkeit
(1) Erfüllungsort für alle beiderseitigen Verpflichtungen aus mit uns abgeschlossenen Verträgen ist Vlotho.
(2) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Auftraggeber Ausländer ist oder seinen Wohnsitz außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland hat.
(3) Soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist nach unserer Wahl das Amtsgericht Herford oder das Landgericht Bielefeld für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ausschließlich zuständig. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt auch, soweit der Auftraggeber nicht Kaufmann im Sinne des HGB ist und er nach Vertragsabschluß seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz ins Ausland verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klagezustellung nicht bekannt ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht.